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Aktuelles

Information zur Strompreisbremse

Was sollten Sie zur Strompreisbremse wissen?

Stand 11.01.2023

Die von der Bundesregierung beschlossene Strompreisbremse gilt ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie soll dazu beitragen, Ihre Stromkosten zu senken. Durch die Strompreisbremse bezahlen Sie als Kunde auf 80 % Ihres Vorjahresverbrauchs (=Entlastungskontingent) 40 Cent pro Kilowattstunde brutto (=Referenzpreis), auch wenn der Arbeitspreis in Ihrem Tarif höher ist.

Der Verbrauch, der über die 80% hinausgeht, wird zum gültigen Preis Ihres Tarifs abgerechnet.

Als Basis für das Entlastungskontingent wird Ihre Verbrauchsmenge aus 2022 herangezogen. Der Referenzpreis beinhaltet die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer.  Der maximale Jahresverbrauch liegt hier bei 30.000 kWh.

Wie wird die Strompreisbremse bei uns umgesetzt?

Stand 11.01.2023

Die Strompreisbremse gilt ab März rückwirkend für Januar und Februar. Somit sind die Abschläge für Januar und Februar noch in voller Höhe fällig. Erst der Märzabschlag wird in neuer, gebremster Höhe abgerechnet. Ab dann gilt der reduzierte Abschlag für alle weiteren Monate 2023, bei einer möglichen Verlängerung der Regelungen durch die Bundesregierung ggf. bis 30. April 2024.

Über die genaue Verfahrensweise zur rückwirkenden Anwendung der Preisbremsen auf Januar und Februar 2023 werden wir Sie informieren.

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