Aktuelles
Informationen Gaspreisbremse
Was sollten Sie zur Gaspreisbremse wissen?
Stand 11.01.2023
Die von der Bundesregierung beschlossene Gaspreisbremse gilt ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023. Sie soll dazu beitragen, die Verbraucher aufgrund der stark gestiegenen Gaspreise zu entlasten. Durch die Gaspreisbremse bezahlen Sie als Kunde auf 80 % des Verbrauchs (=Entlastungskontingent) 12 Cent pro Kilowattstunde brutto (=Referenzpreis), auch wenn der Arbeitspreis in Ihrem Tarif höher ist.
Der Verbrauch, der über die 80% hinausgeht, wird zum gültigen Preis Ihres Tarifs abgerechnet.
Als Basis für das Entlastungskontingent wird der prognostizierte Verbrauch aus September 2022 herangezogen. Der Referenzpreis beinhaltet die Netzentgelte, Messstellenentgelte und staatlich veranlasste Preisbestandteile einschließlich der Umsatzsteuer. Der maximale Jahresverbrauch liegt hier bei 1.500.000 kWh.
Wie wird die Gaspreisbremse bei uns umgesetzt?
Stand 11.01.2023
Da die Gaspreisbremse erst ab März rückwirkend für Januar und Februar gilt, sind die Abschläge für Januar und Februar noch in voller Höhe fällig. Erst der Märzabschlag wird in neuer, gebremster Höhe abgerechnet. Ab dann gilt der reduzierte Abschlag für alle weiteren Monate 2023, bei einer möglichen Verlängerung des Gesetzes sogar bis 30. April 2024.
Über die genaue Verfahrensweise zur rückwirkenden Anwendung der Preisbremsen auf Januar und Februar 2023 werden wir Sie in einem individuellen Anschreiben informieren.
Höhe der Soforthilfe im Dezember
Für den Entlastungsbetrag wurde ein Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs angesetzt und mit dem Gaspreis, der am 1. Dezember 2022 gültig war, multipliziert.
Hier ein Berechnungsbeispiel für die Soforthilfe im Grundversorgungstarif der Stadtwerke Döbeln GmbH
prognostizierter Jahresverbrauch Basis September 2022 | 10.000 kWh |
ein Zwölftel des Jahresverbrauchs | 833 kWh |
Arbeitspreis (brutto) - Tarif: Grundversorgung SWD |
8,57 Cent/kWh |
monatlicher Grundpreis - Tarif: Grundversorgung SWD | 5,96 EURO |
Entlastungsbetrag | ca. 77,35 € |
Der Prognosewert ist bei jedem Kunden individuell.
Ihr genauer Entlastungsbetrag ist in Ihrer Jahresrechnung als separater Posten ausgewiesen.
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